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Antrag / Anfrage / Rede

Antwort OB auf Antrag: Gesundheitsschutz an den Schulen, bei denen Kempten Sachaufwandsträger ist

Sie haben mit Schreiben vom 21. Juni 2020 o.g. Antrag gestellt. Entsprechend einer Stellungnahme des Amtes für Gebäudewirtschaft kann ich Ihnen dazu folgendes mitteilen: 1. Grundsätzliche Planung und der Einbau weiterer Lüftungsanlagen : Die Planung und der Einbau von Lüftungsanlagen in Schulen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von umfangreicheren Sanierungen und Gebäudeneubauten. Hierbei sind die Vorgaben der Energieleitlinie Kempten zu beachten (ein Exemplar erhalten Sie anbei). Dies hat mehrere Hintergründe. Unter anderem ist essentiell, wie die Festlegungen für langfristige Nutzungsanforderung der Räume erfolgt. Dies beeinflusst die Konzeption von Lüftungsanlagen erheblich.